Stand: Januar 2024
JKHN DataDevelopers GmbH
Alsterchaussee 13, 20149 Hamburg
Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 180459
Geschäftsführer: Jakob Hahn
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der JKHN DataDevelopers GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) im Bereich der Softwareentwicklung, Webentwicklung, App-Entwicklung, KI-Entwicklung, API-Entwicklung, Schnittstellen-Entwicklung, Programmierung, IT-Beratung und verwandten Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftrag oder Angebot konkret beschriebenen Leistungen des Auftragnehmers. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrages. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Leistungen umfassen insbesondere:
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Technische Änderungen und Verbesserungen sowie Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, die den Wert oder die Brauchbarkeit der Leistung nicht mindern, bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Leistungen werden in der Regel in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers oder im Home-Office erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch Subunternehmer wie für eigene Leistungen.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfassen die Leistungen nicht:
Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Daten berechtigt ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich mitzuteilen. Werden Mängel nicht unverzüglich gerügt, gelten die Leistungen als genehmigt, es sei denn, der Mangel war nicht erkennbar.
Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unvollständige, unrichtige oder verspätete Informationen, Unterlagen oder Daten des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Termine entsprechend zu verlängern.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Preise des Auftragnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütung kann als Festpreis, als Stunden- oder Tagessatz oder als kombinierte Vergütung vereinbart werden. Bei Stunden- oder Tagessätzen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden bzw. Tagen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug die Erbringung weiterer Leistungen einzustellen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Alle Rechte an den vom Auftragnehmer erstellten Werken (Software, Code, Designs, Dokumentationen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer räumt dem Kunden das nicht-exklusive, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Werke für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Soweit der Auftragnehmer Drittkomponenten (Open Source Software, Bibliotheken, Frameworks etc.) verwendet, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Komponenten. Der Auftragnehmer weist den Kunden auf wesentliche Lizenzbedingungen hin.
Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Inhalte, Daten und Materialien entstehen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
Mängel, die der Kunde dem Auftragnehmer unverzüglich anzeigt, werden vom Auftragnehmer unverzüglich behoben. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäßer Behandlung, normaler Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßen Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte beruhen.
Soweit der Auftragnehmer Drittsoftware verwendet, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Gewährleistungsrechte, die der Auftragnehmer gegenüber dem Dritthersteller geltend machen kann.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ferner ausgeschlossen bei:
Die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln.
Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Termine können sich verlängern, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder wenn unvorhersehbare Umstände eintreten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer wird den Kunden über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.
Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, soweit nicht die Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB vorliegen.
Die erbrachten Leistungen sind vom Kunden unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme schriftlich beanstandet oder die Leistung in Betrieb nimmt.
Beanstandungen müssen so konkret formuliert sein, dass der Auftragnehmer die Mängel erkennen und beheben kann. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Kündigung durch den Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet, es sei denn, der Kündigungsgrund liegt beim Auftragnehmer.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden in der Mitteilung besonders auf diese Folge hinweisen.
Kontakt für rechtliche Angelegenheiten:
JKHN DataDevelopers GmbH
Alsterchaussee 13, 20149 Hamburg
E-Mail: hello@jkhn.de